| | Ja,das ist so, weil
Solidarität bei uns inzwischen zu einer Einbahnstrasse
verkommen ist. Und das kann einfach nicht so bleiben! Die
Solidarität der Empfänger von Transferleistungen kann
sich auch nicht darin erschöpfen, daß sie "ihre
Entschlossenheit, die Gemeinschaft nur in unbedingt notwendigen
Fällen in Anspruch zu nehmen" beisteuern sollen, wie der
WamS-Kommentar meinte. Das dürfte ja wohl eine
Selbstverständlichkeit sein. Wenn der steuerzahlende
Bürger mit seiner Arbeit und seinen Steuern für den
Lebensunterhalt der Transferleistungsempfänger sorgt, darf er
erwarten, daß diese - sofern sie arbeitsfähig sind -
als Gegenleistung ihre Arbeitskraft unentgeltlich für gemeinnützige Zwecke
zur Verfügung stellen, damit Staat und Gesellschaft auf
diesem Gebiet entlastet werden und die eingesparten Finanzmittel
in größerem Umfang gezielt für soziale Aufgaben
eingesetzt werden können. Arbeit gibt es in den Gemeinden
und Organisationen genug, und zwar nicht zur bei der Sauberhaltung
von Strassen und Wegen sowie der Pflege der Anlagen. Auch im
sozialen Bereich werden z.B. dringend Kräfte benötigt,
die den Rückgang des Zivildienstes ausgleichen. Wer
arbeitsfähig ist, sollte jeden Monat solche gemeinnützige
Tätigkeit in einem Umfang nachweisen müssen, der bei
einem angemessenen Stundenlohn der bezogenen Transferleistung
entspricht, anderenfalls diese anteilig gekürzt werden
muß. Das würde vermutlich mehr bringen, als die
allgemeine Kürzung der Transferleistungen. Dem Staat würde
es nicht nur einen Teil der Transferleistungen ersparen (schon allein deshalb, weil ein nicht geringer Teil der Leistungsempfänger schlagartig keine Transferleistungen mehr beanspruchen würde) und das
Budget der Gemeinden entlasten, sondern auch die ebenso lebhaft
wie erfolglos beklagte Schwarzarbeit spürbar eindämmen. gs | | |