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Entsendegesetz
und Mindestlohn |
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Die Rot-Grün wird schnell feststellen müssen, daß sie mit Zitronen handeln, weil sie die Mentalität aller Beteiligten völlig falsch einschätzen. Warum sollte sich ein ausländischer Arbeitnehmer eigentlich durch einen „Mindestlohn“, der im Zweifel wesentlich höher sein wird als der, den er bislang erhielt, davon abhalten lassen in Deutschland zu arbeiten? Es wird für ihn ja nur noch lukrativer werden, hier sein Geld zu verdienen. Es wird sogar noch mehr ausländische Arbeitnehmer motivieren, zur Arbeit nach Deutschland zu kommen. Für den deutschen Arbeitgeber wird die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer zwar teurer als bisher, aber immer noch interessant sein. Zum einen sind die Kosten wegen der niedrigeren Sozialkosten für Ausländer immer noch niedriger als bei einem deutschen Arbeitnehmer und zum zweiten bekommt er (siehe Spargelstecher) hochmotivierte Mitarbeiter, die bei ihm in kurzer Zeit ein Vielfaches von dem verdienen können, was sie in ihrem Heimatland selbst bei qualifizierterer Tätigkeit erhalten würden. Der deutsche „Mindestlohner“ dagegen wird sich – mit dem ausländischen „Billigarbeiter“ auf eine Stufe gestellt – als Arbeitnehmer zweiter Klasse fühlen (siehe das „Gleichstellungssyndrom“ in den neuen Bundesländern) und entsprechend wenig motiviert sein. Bezahlen muß die höheren „Mindestlöhne“ der Verbraucher mit höheren Preisen und der Tendenz zu weiteren Steigerungen statt Preissenkungen durch Wettbewerb. Profitieren wird einzig der Staat durch höhere Lohnsteuern und Abgaben. Die Silbe „Markt“ in dem Begriff „Arbeitsmarkt“ können wir nur wirklich streichen, denn damit hat das, was wir hier veranstalten, nun wirklich nichts mehr zu tun. Und die Billig-Konkurrenz in den
Schlachthöfen und bei den Gebäudereinigern wird bleiben,
denn die dort arbeitenden Ausländer werden von einem
Entsendegesetz gar nicht berührt. Die sind nämlich gar
keine Arbeitnehmer, sondern selbständige Unternehmer. gs
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