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Eine Gesundheitsreform ist das, was im
Vermittlungsauschuß nach langen Konsensrunden schließlich
verabschiedet wurde, nun bei weitem nicht, ja nicht einmal eine
Krankenkassenreform. Sie als "größte Sozialreform
seit der Wende" auszurufen, besagt allenfalls, daß es
seit der Wende überhaupt nichts gegeben hat,
was man als Reform bezeichnen kann. Dieser Konsens kann
bestenfalls als Anfang einer wirklichen (Struktur-) Reform gesehen
werden. Wie man man mit den beschlossenen Maßnahmen 23
Mrd. EURO einsparen und bei den Milliardenschulden der Kassen den
Beitragssatz schon 2004 auf 13,6 % senken will, ist völlig
schleierhaft, zumal die größten Einsparbrocken
(Krankengeld, Zahnersatz) ja frühestens im Jahre 2008 ihre
volle Wirkung zeigen können. Besonders bedenklich stimmt
die Äußerung von Horst Seehofer, wonach weitere
Korrekturen im bestehenden System nicht mehr möglich seien,
ebenso wie die Meinung von Ulla Schmidt, daß die
verkrusteten Strukturen jetzt aufgebrochen wären. Die
eigentlich notwendigen Korrekturen und Strukturveränderungen,
die eine wirkliche Entlastung der Kassen einerseits und
gleichzeitig eine Verbesserung der Versorgung bringen würden,
sind ja offensichtlich nicht einmal diskutiert worden. Das ist
aber dringend erforderlich, zumal viele solcher Korrekturen die
Versicherten nicht belasten, sondern ihre Situation eher
verbessern würden. Allenfalls müßten eine Reihe
von Funktionären und Organisationen Federn lassen. Wie
solche Maßnahmen aussehen könnten? Ein paar
Beispiele: 1. Zusammenlegung aller ca. 300 Kassen zu
einer einzigen Bundesanstalt für Krankenversicherung (wie in
der Rentenversicherung). Dadurch Kostenersparnisse durch
Wegfall von hunderten Geschäftsführern und
Gremienmitgliedern, einheitlicher Beitragssatz
(Nebeneffekt: Stärkung der Solidarität), Wegfall von
kostspieligen Kassenwechseln und Fortfall des unsäglichen und
nur kostenträchtigen Risikoausgleichs. Der Aufschrei der
Betroffenen ist unangebracht. Eine Bürgerversicherung würde
noch wirksamer das Ende der Kassenvielfalt herbeiführen. 2.
Abschaffung der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen. Übertragung des Versorgungsauftrages an
regionale Zweigniederlassungen der Bundesanstalt, der unter
massivem Einsatz von EDV und DFÜ für ihre Region auch
der Beitragseinzug und die Abrechnung mit den Leistungserbringern
(Ärzten ect.) obliegt. Zulassung der Kassenärzte durch
die regionalen Niederlassungen der Bundesanstalt. Dadurch
Kostenersparnisse durch direkte Abrechnung und besserer
Kontrolle der erbrachten Leistungen allgemein wie auch des
Mißbrauchs im besonderen. 3. Erweiterung der
Versichertenkarte zu einer Gesundheitskarte, auf der - durch
Passwort geschützt - alle Vorerkrankungen, verordneten
Arzneimittel und sonstigen medizinischen Maßnahmen
gespeichert werden und die durch Lichtbild gesichert und bei jedem
neuen Behandlungsfall per DFÜ auf ihre Gültigkeit
abgefragt werden muß (wie das bei Kreditkarten längst
üblich ist). Kostenersparnis und Zeitersparnis bei
den Medizinern durch Fortfall der sonst immer neu erforderlichen
Anamnese-Erhebung und Vermeidung des millionenfachen Mißbrauchs
sowohl durch Ärzte als auch durch (Nicht-/Nicht
mehr-)Versicherte. 4. Einführung rationellerer und
effizentere Arbeitsweisen, Verbesserung der z.T.
katastrophalen Organisation und Kommunikation in den
Krankenhäusern. Ausdehnung der täglichen und
wöchentlichen Behandlungszeiten für Diagnose und
Therapie (Röntgen, CT, MRT, OP usw.) - vor allem in den
apparateintensiven Häusern - auf sieben Tagen in der Woche
und - wo möglich und sinnvoll - auch rund um die Uhr. (Warum
soll nicht auch in Krankenhäusern das möglich sein, was
im Verkehrswesen, bei Polizei usw. gar nicht anders denkbar
ist?) Kostenersparnis: Verkürzung der Wartezeiten
im Einzelfall, Verkürzung der Liegezeiten allgemein,
effektivere Ausnutzung teurer Geräte (Röntgen, CT, MRT,
OP-Säle etc.), Beschäftigungsmöglichkeit für
zusätzliches Personal, das sich auch rechnet. Daß im
Krankenhaus erhebliche Einsparpotentiale liegen, weiß nicht
nur der, der monatelang in den verschiedensten Kliniken liegen
mußte. Die Verschwendung von Verbrauchsmaterialien, die
Zeitverschwendung und der Zeitverlust durch Organisations- und
Kommunikationsmängel ist bei aller Anerkennung der Leistungen
des Personals oft erschreckend. 5.Schaffung eines neuen
Verbund-Systems der Krankenhäuser: für den
Maximal-Fall ausgestattete Spezialkrankenhäuser einerseits
(UNI-Kliniken) und Regionalkrankenhäuser für die
stationär notwendige medizinische Akut/Regelversorgung
andererseits sowie von REHA-Klinken. Schaffung von Pflegeheimen,
in denen die Pflege - und nicht die Therapie - im Vordergrund
steht (einschließlich Palliativmedizin und Sterbebegleitung)
durch Umwidmung der für reine Therapie nicht mehr benötigten
Häuser/Betten. Häuser, die auch dafür nicht mehr
benötigt werden, werden zu Seniorenwohnheimen
umgewidmet. Kostenersparnis, weil Geräte und
Fachpersonal nur noch dort vorgehalten werden, wo sie wirklich
gebraucht und auch effizienter eingesetzt werden können.
Vermeidung von ineffektiver Überversorgung.
Diese
Liste ließe sich fortsetzen. Wenn wir die medizinische
Versorgung vor allem Schwerkranker auch in Zukunft sicherstellen
wollen, müssen nicht nur die Versicherten sich an den Kosten
der leichteren Krankheiten beteiligen bzw. sie sogar voll
übernehmen. Wir müssen auch ganz massiv die
systemimmanenten Schwachstellen der GKV und des ganzen Systems
angehen und beseitigen. Eine Bürgerversicherung allein trägt
dazu nun überhaupt nichts bei. Sie verlagert auch nur Kosten,
die ständig weiter steigen werden, auf andere Schultern; und
die finanzielle Situation der GKV ändert sie auch nicht, weil
die neuen Mitglieder ja auch Ansprüche haben - und zum Teil
höhere als der Durchschnitt der bisherigen Mitglieder. Wer
die Bürgerversicherung einfach durch Einbeziehung weiterer
Personenkreise zur Sanierung der GKV bzw. deswegen fordert, weil
deren Sanierung angeblich nicht mehr möglich sei, hat aus den
Erfahrungen mit der Öffnung der Rentenversicherung für
Selbständige (in den siebziger Jahren) nichts gelernt!
s. auch Gesundheitsreform I
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