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Zahnersatz-Zusatzversicherung Die
SPD will - auf Druck der Kassen plötzlich statt der
vereinbarten |
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Zum anderen wird endlich klar, wie unfair und wettbewerbswidrig das Angebot der angeblichen "Wahlfreiheit" der Versicherten zwischen einer Zusatzversicherung bei einer gesetzlichen Kasse (GKV) oder einer Privaten Krankenversicherung (PKV) ist. Den angeblich "bürokratischen, unzumutbar hohen Kostenaufwand" bei einem eigenen Beitragseinzug der Kassen muß die PKV - wie immer - selbstverständlich auch bei der Zusatzversicherung tragen, weil sie - anders als die GKV - niemanden hat, der für sie kostenlos den Beitragseinzug übernehmen muß. Die Ungleichheit im Wettbewerb ist aber noch weit größer: Die GKV kennt ihre Versicherten und kann sie - oft genug mit unfairen Argumenten - leicht dahingehend beeinflussen, sich bei ihr zu versichern. Die PKV dagegen ist darauf angewiesen, daß Interessenten sich bei ihr melden oder sie muß sie mit hohem Kostenaufwand - ohne ihre Anschriften zu kennen selbst werben. Mit diesem Argument hat übrigens der Bundesgerichtshof schon vor 25 Jahren eine geplante Zusammenarbeit zwischen einigen GKV-Kassen und einigen PKV-Unternehmen als wettbewerbswidrig untersagt! Der eklatanteste
Verstoß gegen eine Wettbewerbs- und Chancengleichheit liegt
aber darin, daß die GKV - auch bei ihrer Prämienkalkulation
davon ausgeht, daß sie Nicht-Kassenleistungen, (also
private! - genau das sind ja die aus der GKV ausgegliederten
Zahnersatzleistungen) nach den nur für die GKV geltenden
Bemesungsgrundlagen und nicht nach den für Private (also für
die PKV) geltenden, dreimal höheren Sätzen der
Gebührenordnung (GOÄ) abrechnen wird. Ein solcher
ungleicher "Wettbewerb", würde er in der Wirtschaft
vorkommen, müßte und würde vom Bundeskartellamt
sofort und strikt unterbunden werden. gs |
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